Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. GELTUNG

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit dem Provider. AGB des Partners gelten nur insoweit, als sie diesen AGB entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Provider Leistungen vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender AGB des Partners erbringt.

1.2 Der Partner erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter www.onlineshop-services.de/agb jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

1.3 Der Provider ist berechtigt, den Inhalt des Vertrages sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Partners zu ändern. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Partner der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung widerspricht.

1.4 Auf zukünftige Geschäfte der Parteien finden die AGB in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.

1.5 Soweit der Partner Produkte dritter Anbieter über den Provider bestellt oder mitbestellt, begründet dieses Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen dritten Anbieter und unterliegt deren Konditionen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegen diese Anbieter geltend zu machen. Der Provider verpflichtet sich, die genauen Kontaktdaten dem Partner auf Nachfrage mitzuteilen.

1.6 Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen dem Provider und dem Partner treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.


§ 2. GEGENSTAND DES VERTRAGES

2.1 Der Provider stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit auf Internetservern Speicherkapazitäten in der Größenordnung des jeweils bestellten Angebotes bereit. Der Provider übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung für durch Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

2.2 Der Partner ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelder verpflichtet.


§ 3. BESTELLUNG

3.1 Bei der Bestellung hat der Partner grundsätzlich sämtliche ihn betreffenden Kontaktdaten korrekt anzugeben. Dies gilt insbesondere für Gewerbetreibende, welche die Bezeichnung ihres Unternehmens entsprechend den Grundsätzen des § 6 Teledienstesgesetz anzugeben verpflichtet sind. Kosten, welche dem Provider aufgrund der Angabe falscher Namen und Bezeichnungen entstehen, gehen zu Lasten des Partners.

3.2  Der Provider ist berechtigt, den Antrag des Partners auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 21 Werktagen anzunehmen.

3.3 Der Vertrag kommt mit der ersten Erfüllungshandlung, in der Regel die Übersendung der Zugangsdaten, zustande.


§ 4. LEISTUNGEN DES PROVIDERS

4.1 Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Sonderleistungen erbringt der Provider nach Absprache.

4.2 Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit des Onlineshops von mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webshop aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Der Provider schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Abruf durch Internetnutzer im Einzelfall.

4.3 Der Provider ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern Instandhaltungsarbeiten dies erfordern.

4.4 Der Partner hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse. Er hat ebenfalls keinen Anspruch auf einen physischen Server oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite. Schwankungen in der dem Partner zur Verfügung gestellten Bandbreite sind möglich.


§ 5. PFLICHTEN DES PARTNERS

5.1 Der Partner ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine Rechnungs- bzw. Wohnanschrift ändert.

5.2 Der Provider stellt dem Partner ein Interface zur Verfügung, mit welchem dieser seinen Onlineshop über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist durch ein Passwort geschützt. Der Partner ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Soweit Dritte infolge eines Verschuldens des Partners die Leistungen des Providers nutzen, haftet der Partner dem Provider hierfür.

5.3 Der Provider ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruht, kann diese nicht haftbar gemacht werden.

5.4 Dem Partner ist es verboten, Spam-E-Mails zu versenden oder versenden zu lassen. Stellt der Provider insoweit einen Verstoß fest, oder wird ihm ein solcher gemeldet, ist er berechtigt, den Onlineshop unverzüglich zu sperren.

5.5 Verletzt der Partner seine oben bezeichneten Vertragspflichten mit der Folge, dass der Provider den Account sperrt, bleibt der Partner dennoch zur Leistung verpflichtet.

5.6 Der Partner ist für die bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich. Er stellt dem Provider im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund dieser Daten und Inhalte geltend gemacht werden.


§ 6. DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES UND KÜNDIGUNG

6.1 Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts. Der Partner wird hierüber durch eine E-Mail, welche seine Zugangsdaten beinhaltet, informiert. Der Vertrag wird mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere:

  • ein Verstoß des Partners gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  • die Veröffentlichung von extremistischen, rassistischen Inhalten auf dem Account des Partners sowie Verlinkungen von dem Account auf derartige Inhalte
  • ein Zahlungsrückstand entsprechend der Höhe von sechs Monatsmiete, wenn dieser nach einer Rücklastschrift nicht innerhalb von fünf Werktagen, eingehend bei dem Provider, ausgeglichen ist
  • die Fortsetzung von Vertragsverstößen nach Abmahnung durch den Provider
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Partners
  • wenn grundlegende Änderungen der technischen Standards es dem Provider unzumutbar machen, ihr Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen

6.3 Der Provider ist berechtigt, den Account nach einer wiederholten Rücklastschrift sowie nach Pflichtverletzungen durch den Partner, welche dem Provider zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, ohne Vorankündigung sofort zu sperren. Für die Entsperrung berechnet sie eine Gebühr von 19,90 €.

6.4 Soweit eine fristlose Kündigung nicht durch den Provider verschuldet wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung von gezahltem Entgelt. Dies gilt sowohl betreffend die Hauptleistungen als auch wegen abtrennbarer Einzelleistungen oder bestellte Zusatzleistungen.

6.5 Nach einer Kündigung wird das im Voraus entrichtete Entgelt für von dem Provider angebotene oder vermittelte Leistungen oder Dienste, deren Zahlungsintervalle bei der Kündigung noch nicht abgelaufen sind vom Provider nicht erstattet.


§ 7. RECHTE DRITTER UND UNTERSAGTE INHALTE

7.1 Der Partner sichert zu, dass die von ihm hinterlegten Daten und Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, insbesondere gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.

7.2 Es ist dem Partner untersagt, auf seinem Account extremistische, rassistische oder pornografische Inhalte zu veröffentlichen, sowie sonstige Inhalte, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Es ist dem Partner darüber hinaus untersagt, Verlinkungen herzustellen oder aufrecht zu erhalten, welche auf solche Inhalte verweisen. Untersagt sind auch Banner mit den oben aufgeführten Inhalten.

7.3 Der Provider ist berechtigt, den Account ohne Vorankündigung zu sperren, wenn sie feststellt oder durch Dritte die Mitteilung erhält, dass der Partner gegen die Verbote der Punkte 7.1 und 7.2 verstößt. Der Provider ist unter den oben bezeichneten Umständen darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

7.4 Der Partner ist verpflichtet, die hinterlegten Daten so kenntlich zu machen, dass der Urheber oder für die Inhalte Verantwortliche und dessen Anschrift eindeutig feststellbar sind.

7.5 Der Partner verpflichtet sich, im Falle eines Zuwiderhandelns gegen die Punkte 7.1 und 7.2 unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € an den Provider.


§ 8. DOMAIN-REGISTRIERUNG

8.1 Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird der Provider im Verhältnis zwischen dem Partner und dem jeweiligen Kooperationspartner vom Provider lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. Der Provider hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Partner zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

8.2 Der Partner garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Partner erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

8.3 Werden durch den Provider im Auftrag des Partners registrierte Domains gelöscht oder aufgrund der Entscheidung in einem Rechtsstreit gekündigt, besteht kein Anspruch gegen den Provider auf Beantragung einer Ersatzdomain.

8.4 Der Provider ist berechtigt, die Domain des Partners nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freizugeben. Mit der Freigabe erlöschen alle Rechte aus der Registrierung.

8.5 Sofern der Partner nach Vertragsende die registrierte Domain über einen anderen Anbieter weiter nutzen möchte, hat er dies dem Provider rechtzeitig vor Vertragsende anzuzeigen. Der Provider wird die Freigabe unentgeltlich erteilen, sofern Zahlungsrückstände des Partners nicht bestehen.


§ 9. DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE

9.1 Es wird ein Dauerschuldverhältnis vereinbart, sodass der Partner und der Provider den Vertrag ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen können. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

9.2 Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.


§ 10. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DRITTE

Der Provider ist berechtigt, sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Dritter zu bedienen.

§ 11. LEISTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Der Provider ist berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe sowie bei Dauerschuldverhältnissen Zahlungen der monatlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.

11.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Potsdam.

11.3 Bei der Rückgabe einer Lastschrift, einem Scheck- oder Wechselprotest oder im Falle des Verzugs des Partners ist der Provider berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro zu verlangen und die Leistungserbringung einzustellen. Schadensersatz- und Zinszahlungsansprüche bleiben unberührt.


§ 12. GEWÄHRLEISTUNG

Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten Sache keinen Mangel dar, soweit sie dem Partner zumutbar sind. Der Partner hat eine gelieferte Sache unverzüglich nach deren Lieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Eine fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung bzw. bei einem durch eine sorgfältige Untersuchung erkennbaren Mangel binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ist der Partner Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt. Bei einem ordnungsgemäß angezeigten Sachmangel kann der Partner nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung erst verlangen, wenn der Provider den Fehler zweimal nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben hat.


§ 13. HAFTUNG

Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Provider als auch gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vom Provider ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Partner den Provider frei.


§ 14. HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Provider, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.


§ 15. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

15.1 Gegen Forderungen des Providers kann der Partner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

15.2 Der Partner kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend machen.


§ 16. GEHEIMHALTUNG

Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm vom Provider zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Partner.


§ 17. DATENSCHUTZ

17.1 Der Provider weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Partner einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

17.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Partner bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.

§ 18. SONSTIGES

18.1 Änderungen oder Ergänzungen des zugrunde liegenden Vertrages und Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

18.2 Änderungen der AGB werden dem Partner mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang, so gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Partners, kann der Partner das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang fristlos kündigen. Ansonsten sind Abweichungen von den AGB nur zulässig, wenn sie vom Provider schriftlich bestätigt werden.

18.3 Sollte eine Bedingung in den AGB oder eine Vereinbarung im zugrunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise nicht wirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Vereinbarungen hiervon unberührt. Das gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke vorliegt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

18.4 Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn der Partner seinen Sitz im Ausland hat.


§ 19 WIDERRUFSRECHT

19.1. Soweit der Partner Verbraucher ist, kann der geschlossene Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang einer Annahmeerklärung oder nach Bereitstellung der Leistung durch entsprechende Mitteilung an den Provider, widerrufen werden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

19.2. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Provider mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

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